Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung der Leitern zu beauftragen ist.
Zu diesem Zweck bieten wir (abhängig von der Menge der zu prüfenden Leitern) gestaffelte Preise an.
Prüfzertifikat: 1,00 € / Stück (inkl. Prüfplakette)
Anfahrt: 1,00 € pro Kilometer
Reparaturen : 20,00 € je angebrochener Stunde
Gelockerte Brückenheber sind neu zu fixieren, defekte sind auszutauschen.
Ist ein Austausch nicht möglich, ist die Leiter auszusortieren.
Defekte Spreiz- oder Drucksicherungen sind zu reparieren oder auszutauschen.
Eine starre Verbindung der Leiterschenkel bei fahrbaren Leitern muss vorhanden sein.
Ist dies nicht der Fall, muss die Verbindung nachgerüstet werden.
Rollen müssen federbelastet oder mit einer Feststellbremse ausgestattet sein und die Laufflächen dürfen keine Beschädigung aufweisen.
Abgenutzte oder fehlende Leiternfüße oder -schuhe sind durch Neuteile zu ersetzen.
Ist dies kurzfristig nicht möglich, muss das Produkt vorübergehend aus dem Verkehr gezogen werden. Dasselbe gilt für abgenutzte oder beschädigte Leiternspitzen.
Defekte Fall-/Einrasthaken sind grundsätzlich zu auszutauschen.
Defekte Aufsetz- oder Einhakvorrichtungen sind grundsätzlich zu ersetzen.
Nicht mehr waagrecht verlaufende Stufen deuten auf eine stark verzogene Leiter hin.
Eine Reparatur ist meist problematisch.
Defekte oder verschlissene Zugseile sind grundsätzlich auszutauschen.
Bei Unklarheiten empfehlen wir grundsätzlich den Hersteller zu befragen.